Wir könnten zusammenpassen?

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Kanzlei

Wir machen uns stark. Für Sie.
Unsere Gesellschaft, die HTR Hansa Treuhand …

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Leistungen

Wir behalten für Sie den Überblick.
Das deutsche Steuerrecht ist ohne Frage kompliziert, …

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Ihre Karriere

Qualifizierte Beratung erfordert qualifizierte Mitarbeiter
Die HTR wird von ihren …

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Leistungen

Steuerberatung

Zeitnah, kompetent und zuverlässig erstellen wir Ihre Steuererklärung, Ihre Buchhaltung oder Ihren Jahresabschluss einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.

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Wirtschaftsprüfung

Prüfungen bringen Sicherheit. Sie entlasten Vorstände und Geschäftsführer und bilden die Grundlage für kurz- und mittelfristige Planungen.

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Rechtsberatung

Als Kooperationspartner der Geschäftsbereiche steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine integrierte Rechtsberatung.

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt in der Unternehmensbewertung. Als verlässlicher und vor allem erfahrener Berater ermitteln wir für unsere Mandanten den Unterneh­menswert.

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Betriebsverlagerungsgutachten

Innerhalb der betriebswirtschaftlichen Beratung verfügen wir über detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Ermitt­lung von Betriebsverlagerungskosten und Unternehmensbewertungen.

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Finanzbuchaltung

Die Pflicht zur Buchführung ist für viele Unternehmer vielleicht nur ein notwendiges Muss. Wir liefern Ihnen mit aktuellen und übersichtlichen Auswertungen die Daten und Ergebnisse – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Unternehmen.

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Lohnbuchhaltung

Immer wieder ändern sich lohnsteuerliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungs­rechtliche Vorschriften. Wir führen für Sie und Ihr Unternehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der laufenden Lohnbuchhaltung aus.

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Notarielle Tätigkeiten

Ob notarielle Beratung, juristische Gutachten, notarielle Beurkundungen oder Prüfung von Vertragsentwürfen – Beratung und Gestaltung mit rechtlicher Kompetenz und unternehmerischem Blick.

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Karriere

Die HTR wird von ihren Mitarbeitern getragen -
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Aktuelles

  • Wachstumschancengesetz I

    Vermittlungsergebnisse Einkommensteuer  Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten. Unverändert übernommene Maßnahmen Vom Vermittlungsausschuss unverändert übernommen wurden unter anderem folgende Maßnahmen: Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartnerinnen und -partner von € 35,00 auf € 50,00 Neuregelung

    28. April 2024
  • Wachstumschancengesetz I

    Vermittlungsergebnisse Einkommensteuer  Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten. Unverändert übernommene Maßnahmen Vom Vermittlungsausschuss unverändert übernommen wurden unter anderem folgende Maßnahmen: Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartnerinnen und -partner von € 35,00 auf € 50,00 Neuregelung

    28. April 2024
  • Wachstumschancengesetz I

    Vermittlungsergebnisse Einkommensteuer  Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten. Unverändert übernommene Maßnahmen Vom Vermittlungsausschuss unverändert übernommen wurden unter anderem folgende Maßnahmen: Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartnerinnen und -partner von € 35,00 auf € 50,00 Neuregelung

    28. April 2024
  • Wachstumschancengesetz I

    Vermittlungsergebnisse Einkommensteuer  Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten. Unverändert übernommene Maßnahmen Vom Vermittlungsausschuss unverändert übernommen wurden unter anderem folgende Maßnahmen: Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartnerinnen und -partner von € 35,00 auf € 50,00 Neuregelung

    28. April 2024